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Anmeldenbedingungen
Haftung
Der Aufenthalt in den Räumen der ADTV-Tanzschule Renz & Partner geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Tanzschule oder eines ihrer Angestellten vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Dann haftet die ADTV-Tanzschule Renz & Partner nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für Garderobe, Wertgegenstände oder Sachschäden, die nicht durch die Tanzschule oder deren Mitarbeiter verursacht wurden, ist ausgeschlossen.
Anmeldebedigungen
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Anmeldungen von Kundinnen, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Kundinnen sind jene Personen, die aufgrund eines gebuchten Kurses oder einer Veranstaltung der Tanzschule Renz & Partner teilnehmen.
2 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Tanzschulen Renz & Partner, Bornstraße 63/64, 28195 Bremen, info@tanzschule-renz.de – mittels einer eindeutigen Erklärung (E-Mail oder über das Widerrufsformular) in Textform über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Es entstehen Ihnen keine Rückzahlungskosten.
3 Vertragspartner
Vertragspartner ist die Tanzschule Renz & Partner, Tanzlehrer ADTV
Bornstraße 63/64, 28195 Bremen
vertreten durch Sagitta Renz & Björn Mertins
4 Anmeldung, Probestunden und Kursbeginn
Durch das Absenden des Online-Formulars oder eines Anmeldeformulars gibt der Kunde einen Antrag auf Teilnahme an den Kursen der Tanzschulen Tanzschule Renz & Partner ab. Dieser Antrag ist ein bindendes und damit kostenpflichtiges Angebot an die Tanzschule Renz & Partner und wird mit der schriftlichen Bestätigung durch die Tanzschule Renz & Partner angenommen.
Probestunden
Eine Probestunde ist pro Person und Tanzkurs möglich. Eine vorherige Anmeldung – online über die Website oder direkt vor Ort – ist erforderlich. Das Probestundenhonorar ist vor Kursbeginn zu entrichten, per Überweisung oder bar.
Ausnahme Tanzpartnervermittlung: Personen, die über die Tanzpartnerbörse der Tanzschule Renz & Partner vermittelt werden, können im Rahmen der Tanzpartnersuche Probestunden in demselben Kurs mit verschiedenen Tanzpartner:innen absolvieren. Das Probestundenhonorar fällt je Probestunde an. Für Kund:innen mit einem laufenden Tanzschul-Abo entfällt das Probestundenhonorar.
5 Abo-Laufzeit / Kurs-Laufzeit / Kündigung
Die Laufzeit ist abhängig von der Art des geschlossenen Abos.
Abgeschlossene Kurse werden als Kursbuchung angeboten; diese Kurse enden nach Ablauf des letzten Termins automatisch. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Eine Abmeldung von einem gebuchten Kurs ist bis zu 7 Tage vor Kursbeginn schriftlich möglich. Als Grundlage gilt der Zeitpunkt des Zugangs der Abmeldung.
Laufzeit-Tarife / ABO:
Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich das Abo auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündbar.
Jede Kündigung bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.
Sie können per E-Mail an info@tanzschule-renz.de, per Post an Tanzschule Renz & Partner, Bornstraße 63/64, 28195 Bremen oder über das Kündigungsformular auf unserer Website kündigen.
Erst wenn eine Abmeldung per E-Mail oder Brief durch unser Büro bestätigt wird, ist die Abmeldung gültig. Bitte vergewissern Sie sich deshalb, dass Ihre Kündigung auch bei uns angekommen ist.
Die Tanzschule garantiert mindestens 40 stattfindende Unterrichtswochen pro Kalenderjahr.
6 Teilnahme
Bei allen Kursbuchungen besteht eine Kursbindung an die festen Kurstermine. Die Buchung beinhaltet keine Flatrate-Möglichkeit sowie keine Nachhol- und Ausweichtermine.
Ein nachträglicher Einstieg nach Kursbeginn sowie das Versäumen einzelner Kurstermine durch den Teilnehmenden – gleich aus welchem Grund – begründen keinen Anspruch auf Preisminderung, anteilige Erstattung oder Gutschrift.
Paartanz-Abos:
In den Paartanz-Abos 4 Monate oder 12 Monate dürfen wöchentlich beliebig viele Paartanz-Kurse oder Workshops, die in dem jeweiligen Tarif enthalten sind, besucht werden.
Eine Vorab-Anmeldung über das Anmeldeformular oder die Community wird empfohlen.
Solotanz Abo:
Ein Solotanz-Abo berechtigt zu einer wöchentlichen Teilnahme im gewählten Kurs.
Ein Wechsel des gewählten Kurses ist nur in Rücksprache und nach Bestätigung durch die Tanzschule Renz & Partner möglich.
All-In Zusatz:
Durch Buchung des All-In Zusatz ist die Teilnahme an allen Solotanz-Kursen der Tanzschule Renz & Partner möglich. Eine Vorab-Anmeldung über das Anmeldeformular oder die Community wird empfohlen. Der All-In Zusatz Tarif ist nur bei einem bestehenden Paartanz-Abo oder Solotanz-Abo möglich. Der All-In Zusatz kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen gekündigt werden.
7 Kursbeitrag / Monatsbeitrag
Die monatlichen Kursbeiträge verstehen sich pro Person.
Beim Paartanz-Abo 12 Monate beträgt der Beitrag ab dem 13. Monat 66,00 im Monat. Alternativ kann zum Ende der Grundlaufzeit erneut ein 12-Monats-Abo zu 56,00 im Monat abgeschlossen werden.
Die Kursgebühren werden jeweils mit dem ersten Tag des Kursmonats fällig.
Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Mitgliedsbeiträgen.
Der Kursbeitrag wird mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird die Tanzschule Renz & Partner ermächtigt, den fälligen Monatsbeitrag vom benannten Konto des Vertragspartners einzuziehen.
Gerät der Vertragspartner schuldhaft mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Nutzungsentgelte bis zum
nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
8 Rabatte
Wir möchten, dass Tanzen für alle Generationen und Lebenssituationen möglich ist.
Daher bieten wir folgende Ermäßigungen auf unsere Tanzschul-Abos an:
Familienrabatt
Für direkte Familienangehörige (Eltern, Kinder, Geschwister oder Großeltern) gilt:
Ab dem 3. Familienmitglied mit Tanzschul-Abo erhalten alle Familienmitglieder € 5,- Rabatt pro Person und Monat. Nur gültig für Tanzschul-Abos – nicht für Wellpass-Buchungen. Gültig nur bei laufenden Verträgen oder Kursen.
Schüler*Innen-, Azubi- & Studierendenrabatt:
Alle Schüler*innen, Auszubildenden und Studierende erhalten € 5,- Rabatt pro Monat auf ihr Tanzschul-Abo. Ein gültiger Nachweis erforderlich und Bedarf der jährlichen, ungefragten Erneuerung durch den/die Kundin.
Kinder-Rabatt:
Alle Kinder unter 12 Jahren erhalten 10 € Rabatt pro Monat auf den Solotanz-Vertrag.
Der Rabatt wird automatisch anhand des Geburtsdatums berücksichtigt.
Kombinierbar mit Familien-Rabatt.
Rabatt Tanzschuljahr und Medaillenstufe
Du tanzt im TSJ oder in unseren MS Kursen? Dann erhältst du automatisch € 10,- Rabatt auf dein Paartanz Abo 4 Monate. Mit dem Wechsel in den MK endet dieser Rabatt automatisch.
Dieser Rabatt gilt nur für das Paartanz-Abo 4 Monate.
Kombinierbar mit Schüler*Innen-Rabatt und Familien-Rabatt
Eine Auszahlung von Ermäßigungen ist nicht möglich. Ebenso ist die rückwirkende Anrechnung nicht möglich.
9 Teilnahme mit dem EGYM Wellpass
Die Tanzschule Renz & Partner ermöglicht die Teilnahme an ausgewählten Kursen über den EGYM Wellpass. Eine aktuelle Übersicht der mit dem Wellpass nutzbaren Kurse ist unter www.tanzschule-renz.de/wellpass abrufbar.
Voraussetzungen & Bringschuld
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Neukund:innen der Tanzschule Renz & Partner. Ein Wechsel von einem bestehenden Tanzschul-Abo in die Wellpass-Teilnahme ist nicht möglich.
Vor der ersten Teilnahme ist eine Anmeldung über die Website der Tanzschule Renz & Partner sowie eine schriftliche Buchungsbestätigung durch die Tanzschule erforderlich. Wellpass-Kund:innen sind verpflichtet, die Tanzschule Renz & Partner vor der Teilnahme ausdrücklich darüber zu informieren, dass sie den EGYM Wellpass nutzen und darüber am Kurs teilnehmen möchten. Ohne vorherige Mitteilung und Bestätigung durch die Tanzschule gilt das reguläre Kurshonorar als geschuldet.
Check-In
Der Check-In erfolgt per Smart Check-in via GPS über die EGYM Wellpass-App. Dazu öffnen Sie die App, wählen die Tanzschule Renz auf der Karte aus und bestätigen den Check-In direkt vor Ort. Der erfolgte Check-In ist unmittelbar nach dem Einbuchen einer Lehrkraft der Tanzschule Renz & Partner vorzuzeigen. Pro Kalendertag ist ein Check-In über den Wellpass möglich. Für die Teilnahme an einem weiteren Kurs am selben Tag ist ein gesondertes Abo / Kurszahlung erforderlich.
Die Tanzschule Renz & Partner behält sich Stichprobenkontrollen zur Überprüfung des erfolgten Check-Ins vor. Kann ein gültiger Check-In nicht nachgewiesen werden, gilt das reguläre Kurshonorar als geschuldet. Wiederholte Verstöße können zum Ausschluss von der Teilnahme an Tanzkursen der Tanzschule Renz & Partner führen.
Kosten & Vorbehalt Verwaltungsgebühr
Die Teilnahme an den unter www.tanzschule-renz.de/wellpass aufgeführten Kursen ist zum Stand Juni 2026 ohne Zusatzkosten möglich. Die Tanzschule Renz & Partner behält sich jedoch vor, zukünftig eine monatliche Verwaltungsgebühr für Wellpass-Kund:innen einzuführen. Über eine entsprechende Änderung werden Wellpass-Kund:innen rechtzeitig informiert.
Getränke
Das Mitbringen eigener Getränke ist nicht gestattet. Für Hip-Hop-Kurse (z. B. Dancehall, HipHop Ü25/Ü30) gilt eine Ausnahme: Hier darf Wasser mitgebracht werden. Unsere Gastronomie steht allen Kund:innen für Erfrischungen zur Verfügung
10 Kursangebot
Das Kursprogramm beinhaltet das Welttanzprogramm und ist urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Bei geringer Kursbelegung behält sich die Tanzschule Renz & Partner vor, Kurse zusammenzulegen oder abzusagen.
Die Tanzschule Renz & Partner behält sich das Recht vor, Kursräume sowie eingesetzte Lehrkräfte nach eigenem Ermessen zu ändern. Ein Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtsraum oder eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
Bei Paartanz-Kursen für Erwachsene ist die Anmeldung und das Erscheinen paarweise erforderlich. Einzelpersonen können sich separat anmelden, nehmen jedoch erst als vollständiges Paar am Kurs teil. Die Tanzschule Renz & Partner unterstützt bei der Tanzpartnersuche, übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr oder Garantie.
11 Hausordnung & Weisungsbefugnis
Die Mitarbeitenden der Tanzschule Renz & Partner sind befugt, Ihnen im Einzelfall Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht der Tanzschule Renz & Partner und insbesondere die Regeln der in den Räumen aushängenden Hausordnung umzusetzen, soweit dies erforderlich ist.
12 Sonstige Vorbehalte
Der Anbieter Tanzschule Renz & Partner behält sich vor, aus zwingenden Gründen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zurückzutreten (zu geringe Teilnehmerzahl, Krankheit des Lehrers, (höhere Gewalt). Aus wichtigen betrieblichen Gründen können Tanzkurse zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrender oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Kursen oder Tanzkreisen seitens der Tanzschule Renz erfolgt.
13 Ferien, Feiertage und Krankheit
Ferienregelung:
Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen, während der Betriebsferien (zwei Wochen in den Sommerferien, für den internationalen Tanzkongress jährlich in der Woche vor Ostern, sowie zwischen den Weihnachtstagen und dem Jahreswechsel.
In den gesetzlichen Schulferien wird ein angepasstes Ferienprogramm angeboten und frühzeitig in den Räumlichkeiten der Tanzschule Renz & Partner veröffentlicht bzw. in den Kursen angesagt.
In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiterhin zu entrichten, da es sich jeweils um Laufzeitverträge handelt.
Die Tanzschule Renz & Partner garantiert mindestens 40 Unterrichtswochen pro Kalenderjahr.
Sollten diese garantierten Unterrichtswochen aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördlichen Schließungen) oder anderer unvorhersehbarer Umstände nicht eingehalten werden können, wird der Kunde frühzeitig informiert. In einem solchen Fall bemühen wir uns, ausgefallene Stunden nachzuholen oder gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten (z. B. digitale Kurse oder Gutschriften).
Falls weder Nachholstunden noch Ersatzleistungen möglich sind, wird der Ausfall entsprechend anteilig bei der Beitragsberechnung berücksichtigt oder auf Wunsch als Gutschrift für zukünftige Zahlungen angerechnet.
Krankheitsfall:
Falls die dauerhafte Teilnahme am Tanzunterricht krankheitsbedingt nicht möglich ist, kann ein Antrag auf beitragsfreie Zeit gestellt werden. Dafür ist ein ärztliches Attest erforderlich, das eine mindestens zweimonatige Teilnahmeunfähigkeit bestätigt.
Die Beitragsfreistellung wird nur für zukünftige Zeiträume gewährt. Eine rückwirkende Befreiung oder Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge ist ausgeschlossen.
Bei einer Kündigung während oder nach der beitragsfreien Zeit verlängert sich die reguläre Laufzeit um die Anzahl der beitragsfrei gestellten Monate, maximal jedoch um die Dauer einer Laufzeit.
Wohnortwechsel:
Im Falle eines dauerhaften Wohnortwechsels, der mehr als 50 km von unserem Standort entfernt liegt, kann der Vertrag vorzeitig mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Ein entsprechender Nachweis (z. B. Anmeldebescheinigung) ist erforderlich.
Auslandsaufenthalt:
Für einen Auslandsaufenthalt (Auslandssemester oder ähnliches) ist eine Abo-Pause unter Einreichung eines Nachweises möglich.
14 Foto-, Film- & Videoaufnahmen
Während bestimmter Veranstaltungen können Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden. Diese Aufnahmen können zu Werbezwecken, insbesondere auf sozialen Medien und Online-Plattformen, verwendet werden. Dazu zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich: Facebook, Instagram, TikTok, YouTube und ähnliche Plattformen. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung von Bild- und Videoaufnahmen einverstanden, sofern diese keine erkennbaren Personen als Hauptmotiv darstellen.
Recht am eigenen Bild: Sollten Sie als Hauptmotiv einer Aufnahme erkennbar sein, können Sie der Veröffentlichung jederzeit widersprechen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall schriftlich oder per E-Mail. Ihr Widerspruch wird umgehend berücksichtigt, und weitere Veröffentlichungen werden unterbunden.
Sicherheitsüberwachung: Einige Bereiche der Tanzschule, insbesondere Kassenbereiche, sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Diese Aufzeichnungen dienen ausschließlich der Sicherheit und werden nicht für Werbezwecke oder Veröffentlichungen verwendet.
15 Sonstiges
Mit Abschluss eines Vertrages und dem Betreten unserer Häuser hat der Kunde der ADTV Tanzschule Renz & Partner unsere Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt.
Folgende Schritte erfolgten im Anmelde-System und wurden bestätigt: Auswahl des Angebotes, Ausfüllen des Anmeldeformulars, Auswahl der Zahlungsart, AGB und Anmeldegebühr wurden bestätigt, Online-Kunden haben eine Bestätigungsmail erhalten.
16 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die ADTV Tanzschule Renz & Partner kann diese AGB ändern oder ergänzen, wenn:
Änderungen aus rechtlichen, regulatorischen oder technischen Gründen notwendig sind.
Die Änderungen für die Kundinnen ausschließlich vorteilhaft sind.
Änderungen werden den Kundinnen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, innerhalb dieser Frist schriftlich zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs wird der Vertrag ohne Anwendung der geänderten Bedingungen fortgesetzt. Auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.